DSB – Deutscher Schaustellerbund e.V.

Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe

Aufnahme der Schaustellerkultur ins Immaterielle Kulturerbe

Es ist geschafft: Am 27. März 2026 wurde die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland nach jahrelanger Arbeit in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Mit dieser Entscheidung würdigen die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz die Arbeit der rund 5.600 Schaustellerfamilien und – untrennbar davon – die Bedeutung unserer seit über 1.200 Jahren gelebten Volksfestkultur.
Die Druckdateien für Roll-ups, Bauzaunplanen und Flyer können im DSB-Mitgliederbereich heruntergeladen werden.

Die Aufnahme ist das Ergebnis einer jahrelangen gemeinsamen Bewerbung des Deutschen Schaustellerbundes e.V., seiner Mitgliedsverbände, des Bundesverbandes der Schausteller und Marktkaufleute sowie Frau Dr. Margit Ramus vom digitalen Kulturgut Volksfest-Archiv. Gemeinsam wurde die Schaustellerkultur als überlieferte, von Wissen und Können geprägte Lebensweise dokumentiert und erfolgreich in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingebracht.

Auf rund 9.750 Volksfesten begrüßen Schaustellerinnen und Schausteller jährlich rund 200 Millionen Gäste. Ob Kirmes, Kirchweih, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder Kerwe – unsere Feste laden Menschen unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Hintergrund zum Miteinander ein und sind ein lebendiger Bestandteil unserer kulturellen Identität. Träger dieser Kultur sind die Schaustellerfamilien, die ihr Wissen und ihre handwerklichen Fähigkeiten seit Generationen weitergeben und ihre Tradition verantwortungsvoll weiterentwickeln.

Weitere Informationen zur Aufnahme der Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes finden Sie auf der Homepage der Deutschen UNESCO-Kommission.