Registrierkassenpflicht: DSB zu Gesprächen im Finanzausschuss des Bundestages
Am 9. Juli 2026 trafen sich die DSB-Vizepräsidenten Kevin Kratzsch und Bethel Thelen sowie Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg mit Jens Behrens, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, um über die von der Bundesregierung geplante Registrierkassenpflicht zu sprechen.
Dabei machten die DSB-Vertreter deutlich, warum innerhalb einer Registrierkassenpflicht die besonderen Arbeitsbedingungen des Schaustellergewerbes berücksichtigt werden müssen. Der Alltag auf der Reise ist geprägt von Mobilität, Saisonalität, Wetterabhängigkeit, Flauten und Stoßgeschäften.
Hinzu kommen die beengten räumlichen Verhältnisse in vielen Reisegeschäften, wechselnde Aushilfskräfte und überlastete Mobilfunknetze auf gut besuchten Volksfestplätzen.
Im Gespräch mit Jens Behrens bat der DSB deshalb, bei der geplanten Registrierkassenpflicht zwischen stationären Betrieben und den Betrieben auf der ständigen Reise zu unterscheiden und für Schaustellerbetriebe auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten eine entsprechende Ausnahmeregelung zu schaffen.
Jens Behrens dankte den Schaustellervertretern für den produktiven Austausch und kündigte an, die Gespräche im Rahmen der Eröffnung der Cranger Kirmes fortzusetzen (siehe Leitartikel des DSB-Teils in dieser Ausgabe).