So einfach gelingt Arbeitsschutz im Schaustellerbetrieb mit dem BGN-Kompetenzzentrenmodell – Interview mit Oliver Katzenberger und Fabian Struve
Fabian Struve und Oliver Katzenberger sind langjährige Dienstleister im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In enger Zusammenarbeit mit der BGN besuchen sie seit vielen Jahren Volksfestplätze, um Schaustellerbetriebe direkt vor Ort zu beraten und bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz zu unterstützen. Im Gespräch mit dem Deutschen Schaustellerbund e.V. berichten Struve und Katzenberger von ihrer Arbeit auf dem Volksfestplatz und erklären, wie Schausteller unkompliziert und kostenfrei von den Angeboten und Hilfestellungen des BGN-Kompetenzzentrenmodells profitieren können.
Kompetenzzentrenmodell – ein sperriges Wort, was steckt dahinter und was hat das mit Schaustellern zu tun?
Katzenberger: Das Kompetenzzentrenmodell der BGN – also der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe – ist ein spezielles Betreuungsmodell für kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Es ermöglicht Unternehmerinnen und Unternehmern, den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb weitgehend selbst zu organisieren. Voraussetzung ist, dass sie sich zuvor von der BGN qualifizieren lassen, zum Beispiel über Seminare oder Online-Schulungen.
Bei Bedarf können Schaustellerbetriebe dann fachliche Unterstützung aus einem Netzwerk von sogenannten Kompetenzzentren anfordern. Diese Zentren bestehen aus externen, von der BGN beauftragten Fachleuten – etwa Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften –, die praxisnah beraten und im Einzelfall vor Ort helfen.
Was haben Sie damit zu tun, für welches Unternehmen sind Sie tätig, und wie gestaltet sich Ihre Zusammenarbeit mit der BGN?
Struve: Herr Katzenberger (Thumedi Präventionsmanagement GmbH) und ich (asikoo GmbH) sind als externe Dienstleister im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig. Neben unserer allgemeinen Beratungstätigkeit für Unternehmen arbeiten wir auch im Auftrag der BGN innerhalb des Kompetenzzentrenmodells.
Dabei betreuen wir jeweils einen festgelegten geografischen Bereich in Deutschland und führen dort eigenständig Beratungen in qualifizierten BGN-Kleinbetrieben durch.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine regelmäßige Teilnahme an speziellen Präsenzschulungen der BGN, die sicherstellen, dass wir fachlich auf dem neuesten Stand bleiben und die branchenspezifischen Besonderheiten kennen.
Was ist Ihre Aufgabe auf dem Volksfestplatz? Wie unterstützen Sie Schaustellerbetriebe beim Arbeitsschutz?
Katzenberger: Unsere Hauptaufgabe ist es, Schaustellerbetriebe in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kostenfrei zu beraten. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Hinweise zu BGN-Seminaren und Qualifizierungsangeboten, Hilfe bei der Erstellung gesetzlich geforderter Dokumente, sowie Unterstützung bei Unfallmeldungen oder bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, zum Beispiel nach Prüfungen durch Aufsichtspersonen der BGN oder durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Inhaltlich unterscheidet sich unsere Arbeit dabei kaum von der Beratung anderer Betriebe – etwa aus der Bäckerei-, Fleischerei- oder Gastronomiebranche. Der wesentliche Unterschied liegt im Arbeitsumfeld: Schaustellerbetriebe sind mobil und während der Saison an ständig wechselnden Standorten tätig. Deshalb finden unsere Beratungen häufig direkt auf dem Volksfestplatz statt – also dort, wo die Schausteller leben und arbeiten.
Welchen konkreten Nutzen, welche Vorteile hat ein Schaustellerbetrieb von Ihrem Angebot?
Struve: Schaustellerbetriebe profitieren von einer praxisnahen, individuellen und kostenfreien Beratung. Wir unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Vorbeugung von Gesundheitsgefahren und der Organisation eines wirksamen Arbeitsschutzes – passgenau für die besonderen Bedingungen jedes Schaustellerbetriebs.
Wie kann ein Schaustellerbetrieb am Kompetenzzentrenmodell teilnehmen? Was kostet das? Wie wünschen Sie sich die Zusammenarbeit?
Katzenberger: Für Schaustellerbetriebe ist die Teilnahme am Kompetenzzentrenmodell unkompliziert und kostenfrei. Wer mitmachen möchte, kann sich einfach an das zuständige BGN-Kompetenzzentrum wenden und dort eine Beratung anfragen.
Voraussetzung ist eine Basisqualifizierung, mit der Unternehmerinnen und Unternehmer das notwendige Wissen erwerben, um den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb eigenständig zu organisieren. Diese Qualifizierung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Teilnahme am BGN-Fernlehrgang
- Teilnahme an einem regionalen Präsenzseminar der BGN
- Teilnahme an einem Online-Seminar der BGN
Ein besonderer Vorteil ist, dass die anschließende Beratung durch qualifizierte Fachleute erfolgt, die die besonderen Herausforderungen mobiler Schaustellerbetriebe genau kennen. Für die Branche stehen in drei Regionen – Nord, Mitte und Süd – speziell geschulte Schausteller-Expertinnen und -Experten bereit, die sich regelmäßig über aktuelle Themen und Praxiserfahrungen austauschen.
Wir wünschen uns, dass Schaustellerbetriebe die Angebote der BGN aktiv und frühzeitig nutzen, denn genau dafür sind wir da. Arbeitsschutz sollte nicht erst Thema werden, wenn etwas passiert – er ist eine wertvolle Unterstützung, um den Betrieb sicher, gesund und langfristig erfolgreich zu führen.
Sehr geehrter Herr Katzenberger, sehr geehrter Herr Struve, wir danken Ihnen herzlich für das Interview!
Bitte in Infokasten setzen:
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu Ihrem nächsten Kompetenzzentrum auf:
Tel.: 0621 4456 3333
E-Mail: branchenbetreuung@bgn.de