35 % weniger GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte: Neuer Weihnachtsmarkttarif vereinbart


Wie bereits mehrfach berichtet, ist der Deutsche Schaustellerbund e.V. seit einigen Jahren Mitglied im Bundesverband der Musikveranstalter (BVMV) und damit – zusammen u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem DEHOGA und dem HDE – direkter Tarifverhandlungspartner der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften.
In den letzten Monaten galten diese Verhandlungen insbesondere den Weihnachtsmärkten. Viele kommunale, aber auch private Veranstalter reduzieren angesichts gestiegener Kosten ihr musikalisches Angebot oder weichen auf GEMA-freie Musik aus. Diesem Trend gilt es entgegenzuwirken.
Umso erfreulicher ist das Ergebnis der intensiven Gespräche: Die GEMA-Gebühren für die Veranstaltung von Weihnachtsmärkten werden im neuen Weihnachtsmarkttarif künftig um 35 % gesenkt.
Dieser neue Tarif gilt sowohl für kommunale als auch für privat veranstaltete Weihnachtsmärkte. Er tritt bereits zur Wintersaison 2025 in Kraft und ist zunächst auf vier Jahre einschließlich der Saison 2028/2029 befristet, in denen eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung vorgesehen ist.
Mit diesem Entgegenkommen wird der Historie, der tief verwurzelten Tradition unserer Weihnachtsmärkte und ihrer besonderen Bedeutung als Orte der Begegnung Rechnung getragen.
Wer profitiert?
Von der Reduzierung profitieren alle Veranstalter, die ihren Weihnachtsmarkt bisher über den Tarif U-ST angemeldet und abgerechnet haben – auch Schaustellerinnen und Schausteller, die eigene Weihnachtsmärkte organisieren.
Der zusätzliche Gesamtnachlass für DSB-Mitglieder in Höhe von 20 % bleibt weiterhin bestehen.
Beschickerinnen und Beschicker von Weihnachtsmärkten können mittelbar von möglichen, reduzierten Standgeldern profitieren – sofern Veranstalter die Entlastung weitergeben.
Details entnehmen Sie der gemeinsamen Pressemitteilung der GEMA und des BVMV.
