DSB zu Gesprächen im Bundesfinanzministerium – Praxisgerechte Regelungen für Schaustellerbetriebe im Fokus
Am 19. Mai 2026 führten die DSB-Vizepräsidenten Andreas Horlbeck und Bethel Thelen gemeinsam mit DSB-Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg im Bundesministerium der Finanzen ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dennis Rohde, der den Schaustellern gleich zu Beginn zur Aufnahme der Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gratulierte und ihren wichtigen Beitrag zum Erhalt der Volksfest- und Weihnachtsmarktkultur in Deutschland würdigte.
Im Mittelpunkt des folgenden Gesprächs standen insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen der Arbeit auf Festen und Märkten.
Die Vertreter des Deutschen Schaustellerbundes machten deutlich, dass die Besonderheiten des reisenden Gewerbes auch bei zukünftigen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden müssen. Die Arbeitsabläufe auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten unterscheiden sich grundlegend von denen stationärer Betriebe. Es gilt, die Saisonalität, die Mobilität und auch die enge Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs vom Wetter zu berücksichtigen
So hängt die wirtschaftliche Auskömmlichkeit jedes einzelnen Spielbetriebs auf dem Volksfest häufig von wenigen Stunden mit besonders hohem Besucheraufkommen ab. Gerade in diesen Zeitfenstern müssen die entscheidenden Umsätze erzielt werden. Zusätzliche Dokumentationspflichten würden die Arbeitsabläufe erheblich erschweren und sich unmittelbar auf den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe auswirken.
Staatssekretär Rohde dankte den Vertretern des Deutschen Schaustellerbundes für die praxisnahen Einblicke in die Besonderheiten des Schaustellergewerbes und bekräftigte seinen Wunsch nach einem weiteren Austausch. In diesem Zusammenhang stellte er in Aussicht, sich unter anderem auf dem diesjährigen Stoppelmarkt in Vechta ein eigenes Bild von den Herausforderungen der Branche machen zu wollen.