Abbau unnötiger Bürokratie auf der Reise: Es geht voran!


Die sogenannte doppelte Erlaubnispflicht, das heißt, die für reisende Gastronomen noch in einigen Bundesländern bestehende Pflicht, trotz der vorhandenen Reisegewerbekarte für jedes einzelne Volksfest auch eine Gestattung beantragen zu müssen, ist sukzessive auf dem Rückzug!
Das Bundesland Bayern hat eine Verordnung verabschiedet, die mit einer sogenannten Genehmigungsfiktion zwar nicht die Gestattung abschafft, aber den damit im Zusammenhang stehenden bürokratischen Aufwand (und die Kosten!) auf null reduzieren soll.
Baden-Württemberg arbeitet derweil an einem Landesgaststättengesetz, in dem die Gestattung durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden soll.
Zur Entwicklung eines eigenen Landesgaststättengesetzes hat Berlin für die kommenden Monate eine Workshop-Reihe initiiert, an der Vertreter verschiedenster Bereiche – darunter Ordnungsämter und Verbände – teilnehmen. Auch der DSB war beim ersten Workshop am 20. Mai im Hauptgebäude der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vertreten und brachte durch Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg die Positionen der Schaustellerbranche ein.