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Volksfeste und Weihnachtsmärkte​

Kulturgut

"Wo Jahrmarkt ist, ist pures Leben."

Dies stellte der griechische Philosoph Pythagoras bereits um 570 vor Christus fest – bis heute hat diese Aussage nichts an Aktualität eingebüßt.

Die kulturelle Dimension unserer Volksfeste, Kirmessen, Jahrmärkte, Dulten und Weihnachtsmärkte steht nach wie vor im Zentrum und wird uns noch immer – knapp 2600 Jahre nach Pythagoras – u.a. vom Deutschen Bundestag bestätigt:

„Die deutsche Volksfestkultur ist mit einer Fülle von tief im volkstümlichen Brauchtum verwurzelten Jahrmärkten, Kirmessen, Wochen- und Weihnachtsmärkten in ihrer Art einzigartig auf der ganzen Welt. Die Volksfeste sind wesentliches Kulturgut und als solches von der Bundesregierung und der EU anerkannt und schützenswert.“

Bundestagsdrucksache 14/4836 vom 29. November 2000

Zudem wird ihre soziale und identitätsstiftende Funktion uns von den deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverwaltungsgericht, bestätigt. Sie heben die Ausrichtung traditioneller Volksfeste und Weihnachtsmärkte als ein Stück Daseinsvorsorge für die Bürger hervor.

→ BVerwG 8 C 10.08 – Urteil vom 27.05.2009

Historische Postkarte aus der Kaiserzeit vom Cannstadter Volksfest
Luftiger Blick auf einen Jahrmarkt mit Karussells, Achterbahn und Essenszelten

Volksfeste und Kirmessen – und dazu gehören auch die Weihnachtsmärkte – sind über Jahrhunderte gewachsene, kulturell und kirchlich beeinflusste Veranstaltungen. So leitet sich das Wort Kirmes beispielsweise ab von Kirchmesse bzw. Kirchweihe. Und die Verleihung von Stadt- oder Marktrechten steht oft in Verbindung mit Volksfesten (z.B. Oldenburger Kramermarkt anno 1608). Das älteste deutsche Volksfest ist das Lullusfest in Bad Hersfeld (1.200 Jahre).

Die Vielfältigkeit der Volksfeste spiegelt sich in ihren regional unterschiedlichen Bezeichnungen wider: Die einen sagen “Kirmes” oder “Kerwe”, die anderen “Messe” oder “Markt”. In München zieht es die Besucher auf die “Wiesn”, in Stuttgart auf den “Wasen”, in Franken auf den “Plan” und in Oberbayern auf die “Dult”. Im Elsass ist es der “Bungert” und in Norddeutschland heißt die Messe “Brink”.

Unsere Volksfeste sind friedliche Orte des sozialen Miteinanders, die Menschen aller Kulturen, Religionen und sozialen Herkünfte willkommen heißen, sie sind Orte der Integration und Identifikation – und haben bis heute nie ihren Reiz und Charme verloren.

Die Erhaltung und Förderung der traditionellen Jahrmärkte, Kirmessen, Volksfeste und Weihnachtsmärkte ist oberste Aufgabe des Deutschen Schaustellerbundes.

Wirtschaftsfaktor

Die Bedeutung unserer Volksfeste und Weihnachtsmärkte für unsere unter Monokultur und Online-Handel leidenden Innenstädte und Fußgängerzonen liegt auf der Hand. Die Schausteller schaffen, was vielen Innenstädten sukzessive verloren geht: Eine Atmosphäre, die die Menschen anlockt und zum Verweilen einlädt. Die Innenstadt wird wieder zum Ziel, in vielen Städten damit auch zum Anlass für (Tages-)Tourismus.

Die Volksfeste verzeichneten zuletzt rund 189 Mio., die Weihnachtsmärkte 159 Mio. Besuche pro Jahr. Insgesamt heißen die Schaustellerunternehmen auf unseren Traditionsveranstaltungen demzufolge rund 350 Mio. Besucher pro Jahr willkommen.

Neben der kulturellen Dimension unserer Veranstaltungen, stellen die Volksfeste und Weihnachtsmärkte daher auch einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor dar: Die Bruttoumsätze auf den Volksfestplätzen und Weihnachtsmärkten belaufen sich auf über sieben Mrd. Euro, davon werden knapp drei Mrd. Euro auf Weihnachtsmärkten und fast fünf Mrd. Euro auf Volksfesten erwirtschaftet. Warenbezug, Gebühren, Aushilfspersonal und persönliche Konsumausgaben der Schausteller und Schaustellerinnen sowie die Ausgaben der Besucher außerhalb des Volksfestgeländes sorgen in den ausrichtenden Kommunen für eine Wertschöpfung von etwa 1,4 Mrd. Euro.

Dresdner Weihnachtsmarkt, hell erleuchtet mit Weihnachtsbaum und Riesenrad
Festlich erleuchtetes Volksfest bei Nacht

Damit trägt die Schaustellerbranche direkt und indirekt zu über 55.700 Vollzeitarbeitsstellen bei.

Ein Teil der Ausgaben der Schausteller fließt den Kommunen als Veranstalter der Volksfeste direkt zu: rund 338 Mio. Euro für Standgebühren und andere Abgaben. Dazu kommen unter Berücksichtigung der Ausgaben außerhalb des Volksfestgeländes 1,2 Mrd. Euro Gemeinschafts­steuereinnahmen.

Davon dürften rund 103 Mio. Euro in Form kommunaler Steuern direkt den Veranstaltungsorten zukommen und die Kommunen mit über 440 Mio. Euro direkt von der Veranstaltung von Volksfesten und Weihnachtsmärkten profitieren.

In Summe fließen den öffentlichen Kassen fast 1,6 Mrd. Euro aus der Schaustellerbranche zu.

→ Kennzahlen + Wirtschaftsstudie