Deutscher Schaustellerbund e.V.

die Berufsspitzenorganisation für das Schaustellergewerbe




Verbot von Volksfesten: Brief des Deutschen Schaustellerbundes e.V. an den Ministerpräsidenten Bayerns Dr. Markus Söder

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,

der Deutsche Schaustellerbund e.V. ist Ihnen wohlbekannt, die Zusammenarbeit zwischen   Ihrem Haus und unseren bayerischen Mitgliedsverbänden langjährig erprobt und von Vertrauen geprägt.

Der strenge Kurs Ihrer Regierung im Kampf gegen die Pandemie ist bundesweit bekannt und genießt Respekt.

Gleichwohl erlauben wir uns, als davon unmittelbar betroffene und seit mehr als anderthalb Jahren stillgelegte Branche, das neuerliche pauschale Verbot sämtlicher Volksfeste energisch zu kritisieren!

Die dahinterstehende Motivation ist uns unter anderem aus persönlichen Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister bekannt:

Den Volksfesten wird ein hohes Infektionspotenzial attestiert, weil sie Orte des geselligen Miteinanders, des gesteigerten Alkoholkonsums und daraus resultierender Enthemmung seien.

Diese Sichtweise ist – mit Verlaub – sehr eindimensional, denn sie setzt das Volksfest mit der Party gleich, mit Trinkgelagen außer Rand und Band. Selbstverständlich gibt es solche Feste, auf denen gerade in den Abendstunden ausgelassen gefeiert wird.

Aber diese Feste sind doch nicht die Regel, sondern nur eine von vielen Varianten unserer Volksfeste.

Ihr Haus verkennt die Vielschichtigkeit unseres Metiers, insbesondere, dass die Mehrzahl unserer Volksfeste familienorientiert sind, sich an die Eltern mit ihren Kindern und die Großeltern mit ihren Enkeln wenden, die Karussell fahren, eine Rose schießen und anschließend einen leckeren Spießbraten essen wollen.

Es geht um die Kirchweih, die Dult, die Kirmes auf dem Dorf.

Dieses Vergnügen wird in und von der Familie genossen und ist nicht darauf angelegt, dass alle

 

Gäste in engen Kontakt treten und gemeinsam feiern. Die vielen derart geprägten Feste sind damit auch nicht im Ansatz Magnet für ein überregionales oder gar internationales (Party-)Publikum, sondern – im Gegenteil – von starker Regionalität geprägt.

Wir fordern, dass diese, die Mehrzahl unserer Volksfeste darstellenden Veranstaltungen wahrgenommen und entsprechend ermöglicht werden!

Folgender Vergleich ist unvermeidlich, weil er sich aufdrängt:

Ihr Haus erlaubt Biergärten mit Tausenden von Gästen, weil es ihn von unkontrollierten Trinkgelagen und Partyambiente zu unterscheiden weiß, verschließt jedoch die Augen vor der Vielschichtigkeit unserer Volksfeste! Und macht sie mit einem pauschalen Verbot platt.

Andere Bundesländer sind hier weiter und haben zumindest Volksfeste bis zu einer gewissen Größe frei zugänglich erlaubt und tragen (endlich) auch unserem ganz entscheidenden Vorteil Rechnung:

Wir finden draußen statt, an frischester Luft – wo die Infektionsrisiken minimal sind. Wir holen die Menschen raus aus ihren Wohnungen und bieten ihnen ein sicheres Freizeitvergnügen!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir bitten Sie, diese Haltung zu überdenken und auch die Tragweite des anhaltenden Verbots für unsere spezielle Branche zu erkennen:

Die Überbrückungshilfen enden mit dem Jahr 2021. Die Monate Januar bis März sind

traditionell die „saure Gurken-Zeit“ der Schausteller, ohne jegliches Einkommen.

Gelingt es unseren Mitgliedern nicht, dieses Jahr noch nennenswerte Einkünfte zu erzielen, droht das, was die beherzten Überbrückungshilfen seit März vergangenen Jahres bisher verhindert haben – die Serien-Insolvenz der Schaustellerbetriebe.

Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch, gerne auch persönlich in Ihrem Haus!

Mit freundlichen Grüßen

Für das Präsidium

Albert Ritter        Edmund Radlinger     Lorenz Kalb          Frank Hakelberg
Präsident            Vizepräsident            Vizepräsident       Rechtsanwalt
                                                                                         Hauptgeschäftsführer