Das Verwaltungsgericht hatte am 20. Oktober 2008 mit einer einstweiligen Anordnung das Fahrgeschäft des Klägers auf dem Marktgelände zunächst zugelassen. Der bekannte und bewährte Teilnehmer sollte abbauen. Der Verwaltungsgerichtshof sah den Antrag des Schaustellers jedoch als "rechtsmissbräuchlich an", weil Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung für den Kalten Markt bestanden. Dem Unternehmer lag bereits seit Frühjahr eine Absage des Ortenberger Magistrats vor, erst kurz vor Marktbeginn entschied er sich für eine Klage per Eilantrag.
Der Deutsche Schaustellerbund begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes und dankte Ortenbergs Bürgermeisterin Ulrike Pfeiffer-Pantring für das konstruktive und couragierte Handeln. Damit habe die Stadt Ortenberg einen reibungslosen Ablauf des "Kalten Marktes 2008" und letztlich die Rechtssicherheit der Durchführung dieser Veranstaltung sichergestellt. Der Delegiertentag des Deutschen Schaustellerbundes hatte bereits vor Jahren eine Resolution zur Stärkung von "bekannt und bewährt" verabschiedet und wird diesen Beschluss auch in Zukunft zum Wohle des Berufsstandes durchsetzen.