Liebe Leserinnen und Leser, wir begrüßen Sie zu einer neuen Ausgabe des DSB Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Adventszeit wünscht
Ihr Deutscher Schaustellerbund e.V.
|
 |
|
 Blick ins Plenum
Vom 12. bis 13. November 2009 trafen sich die Vorsitzenden der DSB-Mitgliedsverbände in Oldenburg zur 173. Hauptvorstandssitzung. Zu Beginn der Arbeitstagung begrüßte Oldenburgs Oberbürgermeister Gerd Schwandner die Teilnehmer. Er verwies in seinem Grußwort auf die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Oldenburger Volksfeste. Präsident Albert Ritter dankte dem Oberbürgermeister für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Silberstreif am Horizont im Gewerbe erkennbar Präsident Albert Ritter und Hauptgeschäftsführer Helmut Gels berichteten über die Gespräche, die der Deutsche Schaustellerbund auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in den vergangenen Monaten geführt hat. Zu den Ergebnissen und Entwicklungen des Schaustellergewerbes sagte Präsident Ritter: "Im Gewerbe gibt es zwar nicht strahlenden Sonnenschein, aber einen Silberstreif am Horizont." Vor allem das veränderte Freizeitverhalten in der Bevölkerung sei ein Grund dafür, dass die Menschen wieder verstärkt die heimischen Volksfeste besuchen, statt ihr Geld beispielsweise in Fernreisen zu investieren. DSB fordert generelle Erlaubnis im Gaststättengewerbe Das Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG) bildete einen Themenschwerpunkt in Oldenburg. Das Gesetz soll den Schaustellerbetrieben vor allem Vereinfachungen, wie beispielsweise den Wegfall der Gestattung für das Reisegaststättengewerbe, verschaffen. In den Bundesländern gibt es jedoch zurzeit durch Erlasse und Anordnungen gegenläufige Entwicklungen. Der DSB hat in diesem Zusammenhang bereits vor Monaten die Bundesländer aufgefordert, das MEG rasch anzuwenden (siehe auch Kommentar von Hauptgeschäftsführer Gels) und überlegt, notfalls entsprechende rechtliche Schritte zu einzuleiten. Präsident Ritter und Hauptgeschäftsführer Gels informierten weiterhin über den aktuellen Stand zu den Themen Privatisierung von Volksfesten, Sofortmeldung von Aushilfskräften, Bildungsprojekte, Anerkennung der Volksfeste als immaterielles Kulturgut, Sicherheit von Fahrgeschäften, Klagen auf Standplatzzuweisung sowie Messewesen.
|
Vizepräsident Klaus Wilhelm informierte den Vorstand über die Entwicklung der Umweltzonen und legte dem Plenum eine aktuelle Auflistung aller Umweltzonen vor, aus der hervorgeht, dass man von einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene noch weit entfernt ist. Der Arbeitskreis fliegende Bauten hat das Angebot für die Ausnahmeregelung von Baupapieren für Verkaufsstände von 45 auf 75 Quadratmeter erweitert. Hauptgeschäftsführer Gels erklärte hierzu, dass die Landesbauminister jedoch noch nicht über eine Genehmigung dieses Punktes entschieden hätten. Zu erwarten sei aber eine Entscheidung entsprechend der Vorlage. Zum Thema Überlängengenehmigungen und einer Möglichkeit für eine Dauergenehmigung sagte Vizepräsident Wilhelm: "Hier gibt es noch keine praktikable Lösung. Der zuständige Fachminister konnte noch keine Unterstützung zusagen, da das neue computergestützte Genehmigungssystem noch nicht erprobt ist." Delegiertentag 2010 in Düsseldorf Der 61. Delegiertentag des Deutschen Schaustellerbundes vom 19.-21. Januar 2010 steht unter dem Motto "Volksfeste-Kultur erleben". Vizepräsident Lorenz Kalb gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen. Im Namen des gastgebenden Schaustellerverbandes Düsseldorf e.V. lud der 1. Vorsitzende Bruno Schmelter herzlich zum großen Schaustellertreffen in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ein. Zum Themengebiet Marketing betonte Vizepräsident Michael Hempen, dass man mit der Kampagne "Wir machen Freizeit zum Vergnügen!" und den hierfür entwickelten Marketingartikeln auf dem richtigen Weg sei. Die Resonanz bei den Besuchern der Volksfeste zeige dies deutlich.
 Dank an den Oldenburger Schaustellerverband
|
 |
|
Zum Auftakt seiner 173. Hauptvorstandssitzung informierte der Deutsche Schaustellerbund am 12. November 2009 in Oldenburg auf einer Pressekonferenz über die wirtschaftliche Lage des Schaustellergewerbes. Verbandspräsident Albert Ritter betonte, dass der wegen der Wirtschaftskrise zu Jahresbeginn befürchtete schwere Besucher- und Umsatzrückgang ausgeblieben sei. "Die Krise ist zwar nicht spurlos an uns vorübergegangen, aber wir sind mit einem blauen Auge davongekommen", sagte Ritter. Die Besucherzahlen auf den rund 12 000 Volksfesten in Deutschland seien in diesem Jahr mit 178 Millionen konstant geblieben. Und auch bei den Umsätzen rechne man mit einem ähnlichen Ergebnis wie 2008; möglicherweise könnten die Schausteller sogar leicht zulegen. Den leichten Aufwärtstrend führt Ritter vor allem darauf zurück, dass die Deutschen im Urlaub weniger ins Ausland reisen und sich stattdessen lieber zuhause ein paar schöne Stunden auf dem Volksfest gönnen. Dabei zeichne sich auf den Plätzen deutlich der Trend weg von der Devise "schneller, höher, gewaltiger" und hin zu mehr Aufenthaltsqualität ab. Sicherheit und Sauberkeit ständen im Vordergrund. Ritter warnte zugleich Veranstalter und Energieversorger davor, die Schausteller mit steigenden Gebühren und Kosten zu belasten. Vor allem kleinere Schaustellerbetriebe würden dadurch in Schwierigkeiten geraten. DSB begrüßt Mittelstandsentlastungsgesetz Hauptgeschäftsführer Helmut Gels forderte von der neuen Bundesregierung die rasche Umsetzung der angekündigten Steuersenkungen. "Der Deutsche Schaustellerbund schaut hoffnungsvoll nach Berlin und begrüßt das neue Mittelstandsentlastungsgesetz, welches jetzt von den Bundesländern schnell angewendet werden muss.
|
Der DSB fordert, dass für Reisegewerbegaststätten künftig keine zusätzliche Erlaubnis mehr verlangt werden soll, sondern eine klarstellende Festlegung, in der eine Reisegewerbekarte ausreichen muss“, sagte Gels. Er unterstrich zugleich, dass das Bundesverwaltungsgericht die traditionelle und kulturelle Bedeutung von Volksfesten festgelegt habe, die somit schützenswert seien. Dies solle nun auch die Politik schriftlich verankern. Michael Hempen, Vizepräsident des DSB und Vorsitzender des Oldenburger Schaustellerverbandes, hob hervor, dass die vor einigen Jahren eingeführte Marketing-Aktion "Wir machen Freizeit zum Vergnügen!" deutschlandweit Früchte trägt. "Die Städte haben erkannt, dass Volksfeste Wirtschaftskraft haben und sich die Menschen mit ihnen identifizieren", sagte der Marketing-Experte. "Wir wollen keine Unsummen erwirtschaften, sondern unseren Lebensunterhalt bestreiten."
Download Pressespiegel zur Oldenburger Pressekonferenz
 Pressekonferenz mit Pressereferent Norbert Faltin, Hauptgeschäftsführer Helmut Gels, Präsident Albert Ritter und Michael Hempen, Vizepräsident und 1. Vorsitzender des Oldenburger Schaustellerverbandes e.V. (v.l.)
|
 |
|
 Hauptgeschäftsführer Helmut Gels
Vor dem Hintergrund der aktuell geführten Debatte um das Gaststättengesetz nachfolgend ein Kommentar von DSB-Hauptgeschäftsführer Helmut Gels. „Der Bund/Länderausschuss ‚Gewerberecht’ hat in seiner 106. Sitzung am 4. und 5. November 2009 entgegen der geltenden Rechtslage festgestellt, dass auf der Grundlage des bestehenden Bundesgaststättengesetzes von einer Erlaubnis bzw. von einer Gestattung nach §§ 2 und 12 BGastG auszugehen sei. Damit stellt sich der Bund/Länderausschuss gegen die deutlich gemachte Rechtsauffassung des Deutschen Schaustellerbundes zu den Vorgaben der Mittelstandsentlastungsgesetze (MEG). Umso so ärgerlicher ist diese Entwicklung, wenn man bedenkt, dass in verschiedenen Einzelgesprächen, die der DSB mit den zuständigen Vertretern auf Bundes- und Landesseiten bislang führte, die Nachvollziehbarkeit und durchaus auch Bestätigung für unsere Rechtsauffassung mitgeteilt wurde. Bundesländer sehen sich in einer finanziellen Verpflichtung Die Bundesländer halten in erster Linie an ihrer Rechtsauffassung fest, da sie sich gegenüber den Kommunen in einer finanziellen Verpflichtung sehen. Zudem lasse der jetzige Zeitpunkt keinen Verzicht auf die Gebühreneinnahmen zu. Fest steht aber, dass die Bundesländer mit genau dieser Auffassung die gesamten Vorgaben des MEG ad absurdum führen. Der Gesetzgeber sah in der Vergangenheit die dringende Notwendigkeit einer Gesetzesregelung, die den Mittelstand entbürokratisieren und finanziell entlasten sollte. In der Umsetzung dieses Gesetzes ist aber der alte Zustand beibehalten worden, wie es die Praxis tagtäglich beweist. Schlimmer noch: Es ist das Gegenteil erreicht worden und es drängt sich die Frage auf, welches Ziel der Gesetzgeber eigentlich verfolgte? Für den Deutschen Schaustellerbund stellt der aktuelle Stand der Umsetzung eine reine Verschwendung der Ressourcen dar. Mittelstandsentlastungsgesetze bieten Grundlage für Verzicht auf Gestattung Es bleibt dabei: Mit der Verabschiedung des 2. und 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, zukünftig auf die Erlaubnis bzw. auf die Gestattung für das Reisegaststättengewerbe - auf der Basis einer Erlaubnis mittels Reisegewerbekarte - zu verzichteten. Dies war und ist der ausdrückliche Wunsch und die ausdrückliche Festschreibung in der Begründung zur Gesetzgebung. Unabhängig von der Gesetzeslage bietet die bisherige praktische Anwendung ausreichend Begründung für einen notwendigen Handlungsbedarf. Das Gaststättengesetz ist überhaupt nicht auf das Reisegaststättengewerbe ausgerichtet. Auch die Gestattung erfüllt in ihrer Anwendung einen anderen Hintergrund als in der Praxis durchgeführt. Es kann nicht sein, dass über den Weg der Gestattung letztendlich die gaststättenrechtlichen notwendigen Fragestellungen im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Geeignetheit im Sinne des Gaststättenrechtes nicht geklärt werden und bestimmte Problemfälle über die Gestattung nicht gelöst, sondern einfach ignoriert werden.
|
Da die Gestattung lediglich die geringste formelle Anforderung an die Erteilung der Erlaubnis erfordert, ja, unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis und die Darlegung der gaststättenrechtlichen Nachweisvoraussetzung beinhalt, bleibt der gaststättenrechtliche Anspruch bei einer derartigen Praxis, die die professionelle Tätigkeit zum Hintergrund hat, komplett außer Betracht. Dem Gaststättenrecht wird bei einer derartigen Verwaltungspraxis überhaupt nicht Rechnung getragen werden können. Insofern wurde auch in der Praxis in der Vergangenheit hinsichtlich der Erteilung der Gestattung immer auf der Grundlage der bestehenden Reisegewerbekarte mit den dort geführten Nachweisen verwiesen und entsprechend keine weiteren gaststättenrechtlichen Anforderungen geprüft. Damit steht gleichzeitig fest, dass diese Erlaubniserteilung eine reine formelle Pro-forma-Erlaubniserteilung war. Dem steht ganz eindeutig der zu fordernde Grundsatz von Entbürokratisierung, aber auch die neuen Forderungen der Dienstleistungsrichtlinie entgegen: Die Dienstleistungsrichtlinie legt für die Zukunft fest, dass Erlaubnisse/Genehmigungen nur noch in sachgerechten und damit erforderlichen Voraussetzungen abgefordert werden dürfen. Darüber hinaus sind auch die Fragen der Kosten im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung ausschließlich auf den tatsächlichen Aufwand auszurichten. Damit brechen auch unter dieser Voraussetzung alle Argumentationen, die diesbezüglich noch seitens des Bund- Länder-Ausschusses in diesem Zusammenhang angeführt werden, zusammen, da zukünftig ohnehin auch die Fragen des Gebührenhaushaltes unter dem Gesichtspunkt der europäischen Dienstleistungsrichtlinie neu zu beurteilen sein werden. DSB fordert sinnvolle Umsetzung der Gesetze Abschließend mag folgendes Beispiel genügen, um die Unsinnigkeit der bisherigen Verwaltungspraxis im professionellen Gaststättengewerbe deutlich zu machen: Dem Betreiber einer Reisegaststätte wurde zur Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt die gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Dafür zahlte er pro Tag 40 Euro. Da der Betreiber in der Vereinbarung mit dem gleichen Veranstalter aber über die Weihnachtsmarktzeit hinaus auch an der anschließend weitergeführten Eislaufbahn beteiligt war, wurde seitens des Veranstalters für den Zeitraum nach dem Weihnachtsmarkt bis zum Abbau der Eisbahn eine zusätzliche Gestattung, wiederum für jeweils 40 Euro pro Tag, gefordert. Dieses Beispiel macht deutlich, welchen Stellenwert offensichtlich eine Gestattung aus der Sicht der Verwaltungsbehörde zu haben scheint. Das Ganze unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung und der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen betrachtet, macht deutlich, mit welchen unsinnigen Kapriolen sich gerade in einer derartigen Verwaltungspraxis die Wirtschaft auseinanderzusetzen hat. Der DSB fordert zwingend, diesem Unsinn ein Ende zu bereiten und die Entbürokratisierung und damit auch das vernünftige Verwaltungshandeln nicht nur zu regeln, sondern auch dann entsprechend in die Umsetzung zu bringen!“
Kommentar zum Download
|
 |
|
|
|
 |
|
61. Delegiertentag des Deutschen Schaustellerbundes 19.-21. Januar 2010 in Düsseldorf Buchungsinformationen: http://business.duesseldorf-tourismus.de/schausteller_delegiertentag.html
125 Jahre Verein selbständiger Gewerbetreibender, Markt- und Messereisender 9. Januar 2010 in Magdeburg
250 Jahre Schaustellervereine in Herford 15. Januar 2010 in Herford
Festakt 20 Jahre Brandenburgischer Schaustellerverband „Sanssouci“ Sitz Potsdam 5. Februar 2010 in Potsdam Einladung Bestellformular
174. Hauptvorstandssitzung des Deutschen Schaustellerbundes e.V. 12.-13. November 2010 in Bad Kreuznach
|
 |
|