Liebe Leserinnen und Leser,
wir begrüßen Sie zur dritten Ausgabe des DSB Newsletters.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Deutscher Schaustellerbund e.V.
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Das diesjährige Strandfest im rheinischen Niederkassel wird wohl als "Flüster-Kirmes" in die Annalen der Stadt eingehen. Nach der erfolgreichen Klage eines Anliegers vor dem Verwaltungsgericht in Köln musste die Stadt in diesem Jahr erstmals Auflagen für das Volksfest verhängen – die natürlich von den Schaustellern auch eingehalten wurden. Das alles tat der Stimmung auf der Kirmes aber keinen Abbruch. Das Strandfest 2009 war ein voller Erfolg. Stein des Anstoßes für die Maßnahmen der Stadt war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Das Gericht hatte am 5. März 2009 festgestellt, dass die Pfingstkirmes im Stadtteil Mondorf gegen den gesetzlichen Lärmschutz verstößt und damit der Klage eines Anwohners gegen die Stadt Niederkassel stattgegeben. Die Zukunft der Kirmes stand auf dem Spiel. Dagegen regte sich jedoch bald schon Protest: Ob im Internet auf Plakaten oder Unterschriftenlisten, die Mondorfer machten in den Folgetagen ihrem Unmut über das Urteil der Kölner Verwaltungsrichter kräftig Luft. Als Schwungrad der Volksbewegung erwies sich die eigens gegründete Interessengemeinschaft (IG). Den Höhepunkt des Protestes bildete am 22. März 2009 eine Demonstration zur Rettung des 75 Jahre alten Volksfestes. Massiv unterstützt wurden die Mondorfer "KIRMES-Retter" dabei von zahlreichen Schaustellern, die mit 16(!) Schaustellerfahnen spontan einem Aufruf der Schausteller ARGE NRW im DSB gefolgt waren. Neben Vertretern der Stadt und des Landes hatte auch DSB-Präsident Albert Ritter Gelegenheit, zu den Teilnehmern der Demo zu sprechen. Dass ein Gericht gegen eine Kirmeskultur urteilt, die immerhin rund
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 - Demonstration für das Kulturgut Volksfest im März 2009 im rheinischen Niederkassel
1200 Jahre alt ist, hielt Albert Ritter schlicht für "lebensfremd" und zitierte Franz Josef Strauß mit den Worten: "Geräusche, die vom Volksfest ausgehen, sind kein Lärm, sondern ein Ausdruck von Lebensfreude." Wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln hatte am 30. März 2009 im Umweltministerium NRW ein Fachgespräch stattgefunden. In dessen Verlauf war nochmals betont worden, dass die Freizeitlärmrichtlinie (Runderlass des Umweltministeriums NRW über die Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen vom 23.10.2006) nicht bedeute, dass für sogenannte Volksfeste keine Ausnahmen von den Lärmmaßgaben erteilt werden könnten. In der Freizeitlärmrichtlinie werde auf die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG NRW) unter Ziffer 1 (Anwendungsbereich) bereits hingewiesen. Das Umweltministerium NRW verwies darauf, dass es nunmehr auch in der Freizeitlärmrichtlinie nochmals deutlicher formulieren und herausstellen werde, dass von der Freizeitlärmrichtlinie in NRW durch Ausnahmen nach den LImSchG NRW abgewichen werden könnte. So könnten auch in der Zukunft Volksfeste durchgeführt werden.
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 - Freizeitvergnügen Volksfest
Vom 4. bis 6. Juni 2009 fand in Rom ein internationaler Meinungsaustausch zur zukünftigen Revision der europäischen Norm EN 13814 und einer damit angestrebten Harmonisierung mit internationalen Standards statt. Für den Deutschen Schaustellerbund nahm Hauptgeschäftsführer Helmut Gels an dem Treffen teil. Der TÜV Süd war durch Peter Leutenstorfer vertreten. Zu dem Expertenmeeting hatten Vertreter italienischer Herstellerfirmen von Anlagen für Freizeitparks und Volksfeste sowie der Verbände Amusement Industry Council of Europe (AICE), European Association Amusement Supplier Industry (EAASI) und International Association of Amusement Parks and Attractions (IAAPA Europe) in die italienische Hauptstadt eingeladen. Die weltweit agierenden Herstellerunternehmen machten deutlich, dass unter Berücksichtigung der globalisierenden Entwicklungen des Freizeitgewerbes internationale Standards festgelegt werden sollten, die die jeweiligen globalen Anforderungen widerspiegelten. Im Ergebnis müsse eine "Weltnorm" mit festgeschriebenen internationalen Standards zur Sicherstellung der Sicherheit bei Herstellung und Betrieb von Freizeiteinrichtungen geschrieben werden. Diese "Weltnorm" sollte dann entsprechend als Maßstab der gültigen weltweiten Sicherheitsstandards herangezogen werden. Hauptgeschäftsführer Helmut Gels und Peter Leutenstorfer setzten dem ein anderes praktikables und realistisches Konzept entgegen. Es sei nicht realistisch, derzeit unmittelbar an eine "Weltnorm" zu denken, da gerade viele Länder (z.B. Australien, Russland, China,
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Indien, Hong Kong, etc.) eigene neue Normen veröffentlich haben. Insbesondere sahen die deutschen Vertreter hier die Gefahr, dass - speziell auch durch die zwischenzeitlich sich bewährte EN 13814 - erneut der langwierige Prozess einer kompletten Umgestaltung der europäischen Norm mit ungewissem Gang wieder eingeleitet würde und so die Gleichheit der Anforderungen in Europa für viele Jahre wieder in Frage gestellt wäre. Es wurde daher von deutscher Seite vorgeschlagen, die EN 13814 zunächst einer Revision zu unterziehen und an die geänderten Voraussetzungen anzupassen. Hierfür solle das offizielle Revisionsverfahren beim Europäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation - CEN) beantragt werden. Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde die EN 13814 in allen Einzelheiten von den Experten auf Veränderungsnotwendigkeiten hinterfragt und erste Revisionsansätze und Harmonisierungsvoraussetzungen insbesonders unter Berücksichtigung der Globalisierungsvoraussetzungen formuliert. Das abschließende Vorgehen und die Abstimmung über die notwendigen einzuleitenden formellen Schritte zum jeweiligen angestrebten Verfahren sollen in einem nächsten Treffen am 28. und 29. September 2009 in Amsterdam festgelegt werden. Stichwort: EN 13814 Die Europäische Norm EN 13814 "Fliegende Bauten für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks – Sicherheit" steht als Berechnungs- und Konstruktionsnorm in der Tradition des bewährten nationalen Vorgängerdokuments DIN 4112. Sie wurde 2001 in Florenz unter Mitarbeit des Deutschen Schaustellerbundes beschlossen und legt die grundlegenden Mindestanforderungen fest, um den sicheren Entwurf, Berechnung, Herstellung, Aufstellung, Wartung, Betrieb, Überprüfung und Prüfung von mobilen und dauerhaft installierten Fliegenden Bauten sicherzustellen.
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Die Politik will eine bessere Aus- und Weiterbildung in der Tourismuswirtschaft erreichen. Am 2. Juli 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag "Aus- und Weiterbildung in der Tourismuswirtschaft verbessern" der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, sich in der Aus- und Weiterbildung für die gegenseitige Anerkennung von Unterrichtsinhalten auf Länderebene sowie die Vereinheitlichung von Unterrichtsmaterialien für Lehrer und Auszubildende einzusetzen. Als Pilotprojekt schlagen sie ein Handbuch für den neuen Ausbildungsberuf Kaufmann für Tourismus und Freizeit vor. Des Weiteren solle die Regierung darauf hinwirken, dass in der Tourismuswirtschaft eine kontinuierliche Weiterbildung zur Normalität werde und dass deutsche Hochschul- und Berufsschulabschlüsse im Tourismusbereich noch stärker an internationale Standards angepasst würden. Der Deutsche Schaustellerbund begrüßt die Pläne der Politiker, denn Bildung ist für den Menschen heute eine der wichtigsten Ressourcen. Dies gilt im Besonderen für die Berufsgruppe der Schausteller. Der DSB hat sich daher zum Ziel gesetzt, im Rahmen seiner Bildungskampagne 2009, die Bedingungen, die im Bereich Bildung für Schausteller in der Vergangenheit geschaffen wurden, weiter auszubauen. Download Antrag "Aus- und Weiterbildung in der Tourismuswirtschaft verbessern"
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Gehse aufe Kirmes …? Klar, Kirmes ist im Ruhrgebiet ein Stück Kultur. Liebevoll beschrieben und mit historischen Fotos bebildert werden die Kirmessen in Buer, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Crange, Duisburg-Beeck, Bottrop, Bochum-Stiepel, Moers, Wattenscheid, Dortmund, Oberhausen-Sterkrade und Mülheim-Saarn. Ein bunter Streifzug über die Festplätze an Emscher, Ruhr und Rhein durch 1000 Jahre Kirmesgeschichte. Der Autor Alf Rolla wurde 1953 als Sohn eines Bergmanns in Herne geboren, volontierte bei den Ruhr Nachrichten, arbeitete später als Redakteur bei Bild und anschließend bei den Rundfunksendern Radio Luxemburg und Radio RPR. Heute lebt er als freier Autor in Köln. "Gehse aufe Kirmes… Ein Rundgang über die Festplätze im Ruhrgebiet" ist erschienen im Verlag Henselowsky Boschmann; 80 Seiten, 9,90 Euro. Weitere Informationen
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AMUSEMENT EXPO - An Interschau-Technofolies partnership 28.-30. Oktober 2009 in Genua/Italien Weitere Informationen
Jubiläumsveranstaltung 125 Jahre Schaustellerverband Hamburg von 1884 e.V. 11. November 2009 in Hamburg
173. Hauptvorstandssitzung des Deutschen Schaustellerbundes 12.-13. November 2009 in Oldenburg
61. Delegiertentag des Deutschen Schaustellerbundes 19.-21. Januar 2010 in Düsseldorf Weitere Informationen
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