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Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740). Die Industrienorm legt Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art fest. Dabei handelt es sich um vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Geschäfte auf Volksfestplätzen, in Vergnügungsparks und Circussen. Die praktische Umsetzung dieser für die Schaustellergeschäfte so bedeutenden Norm ist jedoch seit Inkrafttreten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Insbesondere beinhaltet sie Aussagen, die auslegungsbedürftig sind und fachkundiger Klarstellung bedürfen.

Um die Probleme aus dem Weg zu räumen, hat sich der Deutsche Schaustellerbund in einem Schreiben an den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) gewandt und seine Unterstützung zugesagt. Für den DSB stehen zwei Probleme im Vordergrund:
1. Aus der textlichen Festsetzung (Z1) der DIN/VDE ergibt sich, „dass der Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 300 mA am Anfang der elektrischen Anlage (…) vorgesehen werden muss“. Damit bleibt jedoch offen, was zum Beispiel unter „Anfang“ im Zusammenhang mit mehreren Verteilungen (wie fest angeschlossenen Zwischenverteilern) zu verstehen ist. Ist davon auszugehen, dass die Begriffe Verteiler/Speisepunkt nicht maßgeblich sind, sondern für die Schutzeinrichtung der Anfang der vorübergehend errichteten elektrischen Anlage gemeint ist und somit u. U. mehrere RCDs mit Leistungsdifferenz Strom ≤ 300 mA vorzusehen sind? Da es sich hierbei um eine nicht unwesentliche kostenträchtige Investition handelt, könnten bei gleicher Zweckerreichung insoweit Alternativen vorgesehen werden.
2. Wie ist zu verfahren, wenn zum Beispiel auf Grund zu großer Ableit-/Schutzleiterströme es zu ungewollten Auslösungen der Schutzeinrichtungen kommt und somit praktisch ein Betrieb unmöglich gemacht wird? Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen in der Folge derartiger Schutzauslösungen Rettungseinsätze erforderlich werden können, da zum Beispiel ein Großfahrgeschäft aus diesem Mangel heraus nicht betrieben werden kann.
Welche Ausnahmen können somit grundsätzlich vorgesehen und geregelt werden, damit unter diesen praktischen Gesichtspunkten die sichere und damit uneingeschränkte Nutzung der Einrichtung sichergestellt werden kann? Sind hier vergleichbare Ausnahmeregelungen denkbar wie sie für Orte bzw. Räume mit besonderem Brandrisiko (DIN VDE 0100-482) vorgesehen sind?
In Absprache mit verschiedenen kompetenten Fachleuten des Elektrohandwerks, der Industrie, aber auch der Energieversorgungsunternehmen schlägt der DSB vor, dass die Klarstellungen und Hilfestellungen bei der Umsetzung der DIN VDE 0100-740 durch ein zuständiges Unterkomitee erarbeitet werden und den Anwendern der DIN als Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt werden.

Stichwort: DIN VDE 0100-740
Die DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740) wurde im Oktober 2007 neu herausgegeben. Diese Norm ersetzt die DIN VDE 0100 Teil 722: 1984-05 und enthält gegenüber der älteren Ausgabe einige wichtige Neuerungen.
Nach dem Speisepunkt, sind nur noch TN-S-, TT- oder IT-Systeme zulässig.
Der Speisepunkt, oder der nachgeschaltete Verteiler, muss für die Zuleitung zu den Schaustellereinrichtungen einen Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit Abschalteinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von = 300 mA, zeitverzögert (S-Type) enthalten. Stromkreise = 32 A innerhalb der Schaustellereinrichtungen müssen zusätzlich mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCDs) mit Abschalteinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von = 30 mA, versehen sein.


 
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