DSB – Deutscher Schaustellerbund e.V.

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Deutscher Schaustellerbund e.V.

Begriffsdefinition

Seit dem 1. Januar 2002 sind der Begriff des Schaustellers und eine Darstellung seiner Berufstätigkeit in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV), an deren Erarbeitung der Deutsche Schaustellerbund maßgeblich beteiligt war, erstmals definiert.

Dort heißt es unter Punkt 1.2:  

„Von einer Schaustellereigenschaft ist dann auszugehen, wenn ein Gewerbetreibender

  1. mit einer oder mehreren Betriebsstätten,
  2. mit nach äußerer Aufmachung und Gestaltung volksfesttypischen Geschäften aus den Bereichen:

    a) Fahrgeschäfte
    b) Verkaufsgeschäfte
    c) Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank (als Reisegewerbe)
    d) Schau- und Belustigungsgeschäfte
    e) Schießgeschäfte
    f) Ausspielungsgeschäfte  

ausschließlich oder überwiegend seine Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten, Kirchweihen und ähnlichen Veranstaltungen ausübt.
Schausteller dürfen im Rahmen der Gewerbefreiheit auch an anderen Veranstaltungen teilnehmen oder sich sonst wie gewerbsmäßig betätigen; ihre Schaustellereigenschaft verlieren sie nur dann, wenn solche Tätigkeiten einen weit überwiegenden Anteil einnehmen.“  

Junge Männer in einer Wildwassserbahn
Besucher eines Jahrmarkts vor einem Karussell

Keine Schausteller im Sinne dieser Definition sind zum Beispiel:  

  1. Hilfsdienste, Lieferanten und Verleiher, die lediglich Serviceleistungen für Schaustellerbetriebe leisten, wie z.B. Zeltverleiher,
  2. Betreiber stationärer Gaststätten, die nur gelegentlich anlässlich von Volksfesten eine Zeltgaststätte betreiben, ansonsten aber nicht als Schausteller tätig sind,
  3. Markthandel, der ausschließlich auf Verkaufsveranstaltungen ohne Volksfestcharakter ausgeübt wird.

Der Bund-Länder-Fachausschuss im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat den einheitlichen Schaustellerbegriff anerkannt.

Eine gleichlautende Definition findet sich seit Jahren in der Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) der Bundesanstalt für Arbeit.

Besucher haben Spaß auf einer Fahrattraktion - Deutscher Schaustellerbund e.V.

Berufsbeschreibung des Schaustellers

Die Schausteller und Schaustellerinnen sind die Beschicker der traditionellen Volksfeste, Kirmessen, Jahrmärkte, Dulten und Weihnachtsmärkte in Deutschland – und somit seit jeher die Träger der deutschen Volksfestkultur.

Sie sind reisend tätig und gastieren im Durchschnitt auf 20-30 Volksfesten pro Jahr, sei es als sogenannte „Kirchturmreisende“, die Volksfeste im näheren Umkreis bespielen oder auch bundes- oder gar europaweit reisend. Die Schausteller üben ihr Gewerbe im Durchschnitt bereits in der fünften Generation aus, also seit über 100 Jahren.

Zur Schaustellerbranche zählen insgesamt rund

  • 5.300 Schausteller­unternehmen – allesamt Familienbetriebe,
  • die mit ihren 31.800 Beschäftigten und
  • insgesamt mindestens 12.300 Geschäften vom Imbiss bis zur Achterbahn die
  • 10.000 deutschen Volksfeste
  • sowie ca. 3.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland beschicken.

Die Schaustellerunternehmen sind mit Gastronomie- und Imbissbetrieben (29%) sowie

Verkaufsgeschäften nach Schaustellerart (21%), Fahrgeschäften (27%) und Spielgeschäften

(15%) an rund 149 Tagen (ohne Tage für Auf- und Abbau) auf den deutschen Volksfesten und Weihnachtsmärkten unterwegs.

Kleine Mädchen machen große Augen am Süßwarenstand auf einem Volksfest

Auf den Punkt gebracht:

Ob Imbiss, Fahrgeschäft oder Schaubude: Schausteller und Schaustellerinnen passen den Auftritt ihrer Geschäfte seit Jahrhunderten dem spezifischen Charakter des jeweiligen Volksfestes stets von Neuem an und sorgen so für Lokalkolorit und die passende Atmosphäre – vom Nürnberger Frühlingsfest bis zum Dresdner Weihnachtsmarkt, vom Hamburger DOM bis zum Münchener Oktoberfest.

Sie geben ihr Wissen um die Veranstaltung und Beschickung der Volksfeste von Generation zu Generation weiter und tragen damit maßgeblich zum Erhalt der lebendigen Volksfestkultur bei.

Mit ihren Darbietungen fördern die Schausteller den sozialen und kulturellen Austausch über nationale Grenzen und sprachliche Barrieren hinweg. Sie entführen die Besucher in eine Traumwelt und leben den europäischen Gedanken der Völkerverständigung. Sie handeln zukunftsorientiert, bewerben ihre Volkfeste in den neuen Medien und binden Veranstalter und Besucher interaktiv mit ein.